Tarifbestimmungen
Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten? (Berufsgruppenverzeichnis)
Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden muss uns eine Änderung in der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person während der Vertragsdauer unverzüglich angezeigt werden. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis.
Entscheidend für Einteilung ist das Geschlecht der versicherten Person sowie der derzeit tatsächlich ausgeübte Beruf der versicherten Person. Es wird nach den zwei Gefahrengruppen A und B unterschieden.
Gefahrengruppe A sind Frauen in allen Berufen sowie Männer in Berufen, die keine körperliche Arbeit erfordern. Dies sind z. B.
- kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten im Innen- oder Außendienst wie Bürofachkraft oder Sekretär,
- leitende und aufsichtsführende Tätigkeiten im Betrieb oder auf Baustellen wie Abteilungsleiter oder Betriebskontrolleur,
- Tätigkeiten im Gesundheitswesen oder der Schönheitspflege wie Arzt, Krankenpfleger, Altenpfleger, Friseur, Fußpfleger oder Ergotherapeut,
- künstlerische Tätigkeiten wie Fotograf, Airbrush-Designer oder Kunstzeichner,
- Ladentätigkeiten wie Groß- und Einzelhandelskaufmann oder auch Reporter, Uhrmacher, Optiker, Schneider, Labortätigkeit, Rechtsanwalt, Studenten.
Gefahrengruppe B sind dagegen Männer in Berufen, die eine körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit erfordern oder Tätigkeiten in Umgang mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen. Dies sind z. B.
- Berufskraftfahrer,
- Tierarzt,
- Außendienst bei Polizei, Forst-, Steuer- oder Zooverwaltung,
- Tätigkeiten in der Landwirtschaft,
- Sport- und Tanzlehrer,
- Handwerker wie z. B. Maurer, Zimmermann, Tischler,
- Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr.
Ein ausführliches aktuell gültiges Berufsgruppenverzeichnis finden Sie hier >>
Berücksichtigung des Geschlechts bei der Kalkulation von Versicherungsverträgen
Für Männern und Frauen werden bei unserem Unfall-Tarif unterschiedliche Prämien bzw. Leistungen zu Grunde gelegt. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter bei dieser Versicherung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das ab Ende 2007 auch auf Versicherungsverträge angewendet wird, lässt eine solche Unterscheidung zu, wenn das Geschlecht „bei einer auf versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist“.
Informationen und statistische Daten hierzu finden Sie unter www.gdv.de.
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